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Jahresdarstellung 2025 – Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß VO (EU) 2017/821 

Berichtszeitraum: Januar 2025 – Dezember 2025

 

1. Einleitung

Die E. WAGENER GmbH ist im Handel mit metallischen Rohstoffen tätig. Vor dem Hintergrund möglicher negativer Auswirkungen der Gewinnung, Verarbeitung und des Handels bestimmter Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bekennt sich das Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Beschaffung und zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Diese Darstellung dokumentiert die im Berichtszeitraum umgesetzten Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2017/821.

 

 2. Unternehmensprofil und Anwendungsbereich

Die E. WAGENER GmbH bezieht u. a. Molybdän, Niob, Tantal, Titan, Wolfram und Zirkonium.
Für Tantal und Wolfram kann die Verordnung (EU) 2017/821 Anwendung finden, sofern Importkonstellationen und Schwellenwerte betroffen sind. Gold und Zinn werden von der E. WAGENER GmbH nicht zum Verkauf angeboten.

 

 3. Managementsystem zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten (Art. 4)

Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bestehen folgende Strukturen und Verfahren:

  • Zuständigkeiten: Interne Verantwortlichkeiten für Beschaffung, Dokumentation und Bewertung von Lieferketteninformationen sind festgelegt.
  • Dokumentation: Liefer- und Herkunftsdokumente zu relevanten Rohstoffen werden systematisch erfasst und archiviert.
  • Lieferantenkommunikation: Lieferanten werden über die Anforderungen der Verordnung informiert und zur Transparenz über Herkunft und Verarbeitung angehalten.

 

 4. Risikoanalyse und -management (Art. 5)

Die E. WAGENER GmbH führt jährlich eine Bewertung der Lieferketten relevanter Rohstoffe durch:

  • Herkunftsprüfung: Prüfung von Lieferdokumenten und Ursprungserklärungen mit besonderem Augenmerk auf mögliche Konflikt- oder Hochrisikogebiete.
  • Risikobewertung: Bewertung geografischer Risiken, Transparenzgrade und etwaiger Unklarheiten in der Lieferkette.
  • Maßnahmen: Bei identifizierten Risiken erfolgen Rückfragen und Klärungen mit Lieferanten; bei anhaltender Intransparenz können Beschaffungsentscheidungen angepasst werden.

 

 5. Prüfmechanismen (Art. 6)

Soweit gesetzlich erforderlich, bereitet die E. WAGENER GmbH die Durchführung unabhängiger externer Prüfungen vor. Dies umfasst die Bereitstellung relevanter Unterlagen, die Darstellung interner Verfahren sowie die Umsetzung etwaiger Prüfungsergebnisse.

 

 6. Offenlegung der umgesetzten Maßnahmen (Art. 7)

Mit dieser Veröffentlichung legt die E. WAGENER GmbH die wesentlichen Schritte zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten offen:

  • Benannte interne Zuständigkeiten (Art. 4–7)
  • Strukturierte Erfassung und Speicherung von Lieferketteninformationen
  • Regelmäßige Risikobewertungen
  • Festgelegte Entscheidungs- und Eskalationsprozesse
  • Vorbereitung externer Prüfungen, sofern anwendbar

 

 7. Zusammenarbeit und Weiterentwicklung

Die E. WAGENER GmbH steht im fortlaufenden Austausch mit ihren Lieferanten zur Verbesserung von Transparenz und Nachverfolgbarkeit. Interne Dokumentationen und Prozesse werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an regulatorische Entwicklungen angepasst.

 

 8. Kontakt

Für Fragen oder Hinweise im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten hat die E. WAGENER GmbH eine interne Kontaktstelle eingerichtet:

 

E-Mail: info@ewagener.de